FORTBILDUNGSZERTIFIKAT

Rechtsanwalt Dr. Gert Peters gehört zu den von der Bundesrechtsanwaltskammer fortbildungszertifizierten Rechtsanwälten.

Das Fortbildungszertifikat wird von der Bundesrechtsanwaltskammer verliehen, sofern über die grundsätzliche Verpflichtung zur Fortbildung hinaus der Rechtsanwalt regelmäßige Fortbildungsmaßnahmen aus den Bereichen materielles Recht, Berufsrecht einschließlich Kostenrecht und Berufshaftpflicht, Verfahrens- oder Prozeßrecht, Betriebs-, Personal- oder Verhandlungsführung nachgewiesen hat. Die Art der Fortbildung kann sich zusammensetzen aus Seminaren, Fachveranstaltungen, Prüfertätigkeiten, Qualitätszirkeln, juristischen Fachveröffentlichungen, Gesprächskreisen und Eigenstudium.

Die Fortbildungen dürfen sich über drei Jahre erstrecken. Absolviert der Rechtsanwalt die für das Zertifikat erforderlichen Fortbildungen in einem kürzeren Zeitraum, beispielsweise innerhalb eines Jahres, erfüllt auch dieses die Voraussetzungen des Fortbildungszertifikates in zeitlicher Hinsicht.

Mit Urkunden vom 21.11.2008, 17.11.2011 und 28.11.2014 hat die Bundesrechtsanwaltskammer Rechtsanwalt Dr. Gert Peters das Fortbildungszertifikat verliehen.

Seit 1992 als Rechtsanwalt tätig eröffnete Rechtsanwalt Dr. Peters im Januar 2008 in seiner Heimatstadt Varel seine Rechtsanwaltskanzlei. Ihm gelang es damit, bereits vor Ablauf eines Jahres seit Kanzleieröffnung das Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer zu erlangen.

Urkunden der Bundesrechtsanwaltskammer vom 21.11.2008, 17.11.2011 und 28.11.2014.